23.02.18

Was passiert, wenn sich zum Beispiel mein Partner oder ein anderer Angehöriger bei Ihnen nach mir erkundigt?

Alles, was Sie mir im Rahmen der Psychotherapie erzählen, ist vertraulich. Als Psychotherapeutin unterliege ich der Schweigepflicht, die im § 15 des Psychotherapiegesetzes gesetzlich geregelt ist.

Wenn Sie mich ausdrücklich dazu ermächtigen und es notwendig ist, erteile ich in Ausnahmefällen dem behandelnden Arzt oder Ihren Angehörigen Auskunft. Dieser Verschwiegenheitspflicht unterliege ich bereits beim telefonischen Erstkontakt und auch nach Abschluss der Therapie.